Atemschutzgeräteträger

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Standort: Kreisebene; Feuerwache Eislingen
Dauer: 25 h
Voraussetzungen: Truppmann Teil 1; Sprechfunker; bestandene G 26.3

Bei diesem Lehrgang werden die Grundlagen für einen Einsatz mit einem Atemschutzgerät erläutert. Neben theoretischen Grundlagen zur Funktion und Einsatzmöglichkeiten werden vor allem Gewöhnungs- und Belastungsübungen durchgeführt, um im Einsatz mit dem 20kg schweren Gerät umgehen zu können.
Um Grundsätzlich an einem Atemschutzgerätelehrgang teilzunehmen, ist eine ärztliche Untersuchung nach G26.3 bei einem Betriebsarzt nötig. Diese Untersuchung muss vom Geräteträger in drei jährigen Abständen wiederholt und bestanden werden, um weiterhin im Einsatz- und Übungsfall ein Atemschutzgerät nutzen zu dürfen. Des Weiteren ist nach der Ausbildung auch eine jährliche Belastungsübung, die ebenfalls in Eislingen stattfindet, zu absolvieren.


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