Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr

Wer kennt es nicht - das Logo der Feuerwehren in Deutschland. Es beschreibt im Bild die vier Aufgabenbereiche der Feuerwehr.

Retten - Löschen - Bergen - Schützen

Die Feuerwehr ist weit mehr als „nur“ ein Löschtrupp. Die Brandbekämpfung ist mit rund einem Drittel tatsächlich der geringste Anteil der Feuerwehrarbeit. Die Feuerwehr heute ist also weit mehr als „nur eine Gruppe zur Brandbekämpfung“; sie ist ein Dienstleister für die Sicherheit der Gesellschaft. Diese Leistungen kommen der Bevölkerung, Industrie, Gewerbe, Handwerk und Handel sowie der Natur und der Umwelt zugute. Durch diese Vielfältigkeit ist die Feuerwehr in der heutigen Zeit gemeinsam mit den anderen Hilfs- und Rettungsdiensten das Rückgrat nicht nur der kommunalen Daseinsvorsorge, sondern auch des gesamten Katastrophenschutzes im Land. Die Feuerwehr hat ihren Platz in diesem – in der Welt einzigartigen - System zum Schutz unserer Städte und Gemeinden. Anders als in anderen Ländern wird dieser Schutz nämlich weit überwiegend durch freiwillige und nicht durch hauptberufliche Kräfte sichergestellt – eben durch Bürger in Uniform.

Hier die Erläuterungen unserer einzelnen Grundaufgaben:  


Retten
Von der Rettung bei Bränden, Unwettern, Verkehrsunfällen bis hin zur Rettung von eingebrochenen Personen aus vereisten Gewässern - die wichtigste Aufgabe der Feuerwehr ist die Rettung von Menschen und Tieren aus Zwangslagen.
 
Bergen
Ein weiterer vielschichtiger Schwerpunkt der Feuerwehren ist die Bergung von Sachwerten. Dabei ist beispielsweise an die Ladung verunfallter Fahrzeuge oder verschüttete Güter zu denken. Von Unwettern umgestürzte Bäume und Strommasten gehören ebenso in diesen Bereich wie versenkte Fahrzeuge.
 
Löschen
Brände löschen ist die ureigenste Aufgabe der Feuerwehren und auch heute noch ein Thema, wenn auch mit weitaus mehr Löschmittel als mit Wasser. Die Feuerwehr löscht Feuer aller Größenordnungen, vom Containerbrand, über PKW-Brände bis hinzu Großfeuern.
 
Schützen
Die Feuerwehr wird nicht nur aktiv bei abwehrenden Maßnahmen wie dem Hochwasserschutz, sie ist auch im vorbeugenden Bereich eingebunden und versucht im Vorfeld zu verhindern, dass Gefahren entstehen. Beispielsweise klärt sie Kinder über den Umgang mit Feuer auf und hält Sicherheitswachen bei Veranstaltungen.
 

Bei allen diesen Aufgaben muss strikt zwischen Pflicht-Aufgaben und Kann-Aufgaben (auch sog. freiwillige Aufgaben) unterschieden werden. Dies ist in § 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg (FwGBW) geregelt. Pflichtaufgabe der Feuerwehr ist die Hilfeleistung und der Schutz des Einzelnen und des Gemeinwesens bei Bränden und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht werden. Des Weiteren muss die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe leisten.

Während die Erfüllung der Pflicht-Aufgaben für die „Geschädigten“ i.d.R. unentgeltlich erfolgt, sollen die Gemeinden als Träger der Feuerwehr Kostenersatz für die Erfüllung der Kann-Aufgaben verlangen. Bei manchen Einsätzen liegt es im Ermessen der Gemeinde, Kostenersatz geltend zu machen.

 

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